02. Februar 2023
Seit dem 01. Februar 2023 können Bauanträge im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen digital eingereicht werden. Nachfolgend ist die Pressemitteilung des Landratsamtes mit weitergehenden Informationen in Auszügen abgedruckt:
„Das Angebot des digitalen Bauantrages richtet sich grundsätzlich an alle Bauvorlageberechtigten, also Architekten, Bauingenieure und Handwerksmeister. Die Einreichung bzw. auch die Nachreichung von Unterlagen in digitaler Form erfolgen ausschließlich über den Online-Assistenten des Bauministeriums. Hierzu erfolgt die Authentifikation des jeweiligen Antragstellers durch die BayernID. Diese kann unter https://bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat/registration/1beantragt werden. Weiterhin ist auch die Einreichung in Papierform wie gewohnt möglich.
Eine weitere Neuerung besteht darin, dass die meisten Anträge, auch die in Papierform, zukünftig nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde, sondern direkt am Landratsamt eingereicht werden müssen. Ausnahmen bilden Genehmigungsfreistellungsverfahren und isolierte Befreiungen in Papier. Die Stadt Weißenburg ist als untere Bauaufsichtsbehörde hiervon zunächst nicht betroffen.
Sämtliche Verlinkungen und Informationen zum digitalen Bauantrag können auf der Homepage des Landratsamts Weißenburg-Gunzenhausen (www.landkreis-wug.de/baugenehmigung/) unter „Digitaler Bauantrag“ aufgerufen werden. Dort sind auch häufig gestellte Fragen (FAQs) hinterlegt sowie eine Übersicht, wo zukünftig welche Anträge im Zusammenhang mit Bauvorhaben und Abgrabungen einzureichen sind“
Die Verwaltungsgemeinschaft Nennslingen weist zur Pressemitteilung des Landratsamtes jedoch ergänzend darauf hin, dass Bauanträge in Papier auch von dieser noch entgegengenommen werden, dann aber ungeprüft direkt an das Landratsamt weitergeleitet werden. Ausschlaggebend für etwaige Fristen ist aber immer der Eingang beim Landratsamt. Erst nach Erfassung des Bauantrags durch das Landratsamt wird dann die VGem bzw. die Gemeinde offiziell am Baugenehmigungsverfahren beteiligt.
Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren (= z. B. Wohnhausbau im Bereich eines Bebauungsplans unter Einhaltung aller Festsetzungen des Bebauungsplans) und Anträge auf isolierte Befreiung (z. B. abweichende Dachneigung eines kleinen Gartenschuppens von den Festsetzungen eines Bebauungsplans) in Papier sind wie bisher bei der Verwaltungsgemeinschaft Nennslingen einzureichen.