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Verwaltungsgemeinschaft

Pauschalvertrag mit der GEMA – Erweiterung 2024

20. Juni 2024

Dank einer Neuregelung zur Übernahme der GEMA-Gebühren von ehrenamtlichen Organisationen profitieren rückwirkend zum 1. Januar 2024 nicht mehr nur eingetragene und gemeinnützige Vereine vom Pauschalvertrag des Freistaates mit der GEMA, sondern alle Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Dazu zählen zum Beispiel: Feuerwehren, Sport- und Schützenvereine, Hilfsorganisationen und Kulturvereine. Darüber hinaus sind nunmehr vier statt bisher zwei Veranstaltungen pro Jahr kostenfrei, bei einer Erhöhung der Veranstaltungsfläche von 300 auf 500 Quadratmeter.